Nicht mehr als 400 Euro
Auch Minijobber haben ein Anrecht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Studenten, Rentner oder Arbeitnehmer
Minijobs eignen sich für viele. Der Verdienst ist
zwar nicht unbedingt üppig.
Doch sind Minijobber ange-
meldet, haben sie wie andere
Arbeitnehmer Rentenansprüche
und ein Recht auf Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall.
Putzen, den Garten pflegen oder Zeitungen austragen, Geld verdienen lässt sich auf viele Arten. Bei solchen Jobs ist der Verdienst allerdings meist nicht groß. Viele dieser
Tätigkeiten gelten daher als Minijobs. ,,Miniobs sind geringfügige Beschäftigungen, bei denen der Bruttoverdienst maximal 400 Euro im Monat beträgt,“ erklärt Susanne
Heinrich von der Minijobzentrale. Dennoch haben Arbeitnehmer die gleichen rechte wie bei besser bezahlten Tätigkeiten. Die meisten Minijobs gibt es im gewerblichen Bereich. Rund 6,9 Millionen solcher Beschäftigungsverhältnisse registrierte die Behörde im zweiten Quartal 2011.
In privaten Haushalten waren zum selben Zeitpunkt rund 231 000 Minijobber beschäfigt. ,,Die überwiegende Mehrheit der Beschäftigten sind Frauen,“ weiß Heinrich. ,,Im gewerblichen Bereich sind es etwa 60 Prozent und im privaten Bereich sogar Rund 90 Prozent.“ Doch gerade im privaten Bereich sind viele Hilfskräfte nicht angemeldet. „Die meisten Beschäftigten wissen gar nicht, was dadurch verloren geht,“ sagt Heinrich.
Denn wie bei besser bezahlten Jobs gilt auch hier: Angemeldete Minijobber sind gegen Unfälle versichert, erwerben Rentenansprüche, haben einen Urlaubsanspruch und bekommen Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall und in Einzelfällen sogar Weihnachtsgeld. Und zwar unabhängig davon, ob sie gewerblich oder privat beschäftigt sind. Außerdem genießen Minijobber auch Kündigungsschutz. Für Arbeitgeber hingegen kann Schwarzarbeit unter Umständen unangenehme Folgen haben. ,,Wer seine Hilfe nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit,“ sagt Heinrich. Fliegt das auf droht eine bis zu 5000 Euro hohe Geldbuße. ,,Außerdem muss der Arbeitgeber Steuern und Sozialabgaben nachzah1en."
Ein weiterer Punkt: Erleidet die nicht angemeldete Putzhilfe einen Unfall, kann das teuer werden. Die Unfallversicherung holt sich die Kosten für die Behandlung im Zweifel beim Arbeitgeber wieder“, sagt Heinrich. Arbeitgeber kostet ein angemeldeter Minijobber dabei nur wenig mehr als ein unangemeldeter. ,,Arbeitgeber müssen 14,34 Prozent an Abgaben für Steuer und Sozialversicherung zahlen", erklärt Heinrich. Für Arbeitnehmer ist der Minijob abgabenfrei. ,,A1lerdings nur solange die Summe aller Verdienste im Jahr die Grenze von 400 Euro im Monat nicht überschreitet,“ ergänzt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. ,,Denn sonst fallen Sozialabgaben an.“ Ob die Beschäftigten einen oder mehrere Minijobs ausüben ist egal.“ Allerdings darf man nicht mehrere geringfügige Beschäftigungen
bei demselben Arbeitgeber haben", erklärt Käding. Auch ein Minijob zusätzlich neben einer hauptberuflichen Beschäftigung ist kein Problem. ,,Die Einnahmen bleiben für den Arbeitnehmer in der Regel steuer- und sozialabgaben-frei.“
· dpa




