• Ingo hat in 11 Tagen Geburtstag (65) (31.05.1947)

Patientenverfügung

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls sie nicht mehr selbst entscheiden können. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille der Behandlung zugrunde gelegt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann. Jede und jeder einwilligungsfähige Volljährige kann eine Patientenverfügung verfassen, die sie oder er jederzeit formlos widerrufen kann. Es ist sinnvoll, sich von einer Ärztin, einem Arzt oder einer anderen fachkundigen Personen beraten zu lassen. Treffen die Festlegungen in einer Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation der Patientin oder des Patienten zu, sind sowohl die Ärztin oder der Arzt als auch die Vertreterin oder der Vertreter (Betreuer/in oder Bevollmächtigte/r) daran gebunden.

Liegt keine Patientenverfügung vor oder sind die Festlegungen in einer Patientenverfügung zu unkonkret oder allgemein, entscheiden die Vertreterin oder der Vertreter gemeinsam mit der Ärztin oder dem Arzt auf der Grundlage des mutmaßlichen Patientenwillens über die anstehende Behandlung. Können sich - bei besonders folgenschweren Entscheidungen - Vertreterin oder Vertreter und die behandelnde Ärztin oder der Arzt nicht darüber einigen, ob die beabsichtigte Entscheidung auch tatsächlich dem Willen der betroffenen Patientin oder des Patienten entspricht, muss die Vertreterin oder der Vertreter die Genehmigung des Betreuungsgerichts einholen.

Der Deutsche Bundestag hat hierzu am 18. Juni 2009 ein Gesetz beschlossen und damit die Rahmenbedingungen beim Umgang mit einer Patientenverfügung geregelt. Das Gesetz ist am 1. September 2009 in Kraft getreten (Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts vom 29. Juli 2009).

Weitergehende Informationen sowie eine Broschüre zur Patientenverfügung finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz. Die Broschüre enthält auch nützliche Beispiele und Textbausteine, die Ihnen bei der möglichen Formulierung des Schriftstücks helfen. Zudem bietet das Bundesministerium der Justiz in der Broschüre "Das Betreuungsrecht" Hinweise, wie Sie eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten bestellen, der anstelle einer Betreuerin oder eines Betreuers handelt  (Publikationsversand der Bundesregierung, Postfach 48 10 09, 18132 Rostock).

  Download Patientenverfügung PDF

 

Rente mit 67

Rente mit 67

Wer ab 1947 geboren ist, muss sich auf ein längeres Arbeitsleben einstellen.

Die Änderungen betreffen aber nicht nur Altersrenten. Auch Erwerbsminderungsrenten und Renten wegen Todes sind von der Anhebung betroffen. Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen und häufigsten Fragen und Antworten..

Mehr Informationen

 

Mai 2012 - design by Doro

 

Computer-Virus

Keine Angst vor dem Computer-Virus

 

Tatstatur

Über Viren und wie man sie wirksam bekämpft

Sie sind unauffällig und leise, schleichen sich ein über Disketten, Emails oder Downloads und können fatale Schäden anrichten.

 

 

Tastatur

Computerviren sind - bedingt durch die immer stärkere Vernetzung von PCs über das Internet - auf dem Vormarsch. Der ständige Datenaustausch zwischen Millionen von Rechnern erleichtert ihre Ausbreitung und macht dem User jede Menge Arbeit. Sich einen Virus einzufangen ist leicht, ihn wieder loszuwerden kann zum kniffeligen Problem ausarten. Doch hilflos muss niemand der Infektion aus dem Netz gegenüberstehen. Die Devise heißt: vorbeugen!


Computerviren sind kleine Programme, die andere Programme befallen und verändern. Seit Beginn der 80-er Jahre gibt es Computerviren, und sie werden seitdem immer trickreicher. Glücklicherweise sind aber nur etwa 5% der bekannten Viren echte Datenfresser, die massive Schäden anrichten. Neben diesen wenigen bösartigen Killern gibt es unzählige Scherz-Viren, die nicht wirklich gefährlich sind, sondern den PC-User nur Zeit und Nerven kosten. Auch so genannte Hoax-Emails, Jux-Meldungen, die oft rührselige Geschichten von kranken Kindern auf der Suche nach Hilfe erzählen, sind nicht gefährlich, sondern nur lästig.

 

 

Computerkabel

Vorsichtsmaßnahme 1: Virenscanner installieren

Doch wie harmlos oder tückisch sie auch sind - all diese Viren lassen sich bekämpfen. Schon zwei Vorsichtsmaßnahmen schränken das Risiko erheblich ein. Oberstes Gebot ist es, einen guten Virenscanner auf dem PC zu installieren und diesen - am besten per Download aus dem Internet - regelmäßig zu aktualisieren. Auch wenn die Viren-Programmierer immer findiger werden, noch sind die Antiviren-Konstukteure genauso schnell. Fast immer gibt es schon wenige Tage nach dem ersten Erscheinen eines Killers einen Erfolg versprechenden Gegenspieler. Das Antivirenprogramm warnt sofort, wenn es den Eindringling entdeckt und kann ihn in der Regel vollständig beseitigen.


Vorsichtsmaßnahme 2: Daten sichern

Ganz wichtig ist auch eine regelmäßige Sicherung aller relevanten Daten auf Diskette oder CD. Wer sich seiner Dateien sicher weiß, dem kann auch bei einem bösartigen Virenbefall nicht wirklich viel passieren.

Vorsichtsmaßnahme 3: Passwort und hohe Sicherheitsstufe

Wer seinen PC zusätzlich mit einem Passwort vor fremdem Zugriff schützt, beim Surfen im Internet die Sicherheitseinstellungen auf eine hohe Stufe stellt und alle Software, die auf den PC gespielt werden soll, zunächst mit dem Virenscanner prüft, ist auf der sicheren Seite.

 

Wenn es passiert: überlegt vorgehen!


Sollte es deinen PC trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch einmal erwischen: keine Panik! Die Schäden, die durch unüberlegte und panische Reaktionen des PC-Besitzers verursacht werden, sind oft größer, als der Schaden, den der Virus anrichtet. Wenn du dich alleine mit dem Problem überfordert fühlst, hol dir Hilfe!

Aktuelle Tipps: Email-Virus

Im Moment kursieren wieder viele Viren per Email. Zahlreiche Feierabend-Mitglieder sind bereits davon betroffen. Typisch für solche Mails sind seltsame, oft englischsprachige Betreffzeilen, oder komische Absender-Namen. Wenn dir ein Name ungewöhnlich oder eine Betreffzeile unlogisch vorkommt, lösche die Mail am besten sofort!

Meistens verbergen sich die Viren in Email-Anhängen, die in deinem Posteingang durch eine kleine Büroklammer gekennzeichnet sind. Schau dir bei Mails mit Anhängen in der Vorschau-Funktion deines Mailprogramms erst genau an, wer sie dir schickt was sie enthalten. So erkennst du infizierte Mails schon vor dem Öffnen, und es kann nicht viel passieren.

 

 

Weitere Beiträge...

Forum Login

Besucher Counter

5255
HeuteHeute6
GesternGestern33
Diese WocheDiese Woche6
Dieser MonatDieser Monat770
AlleAlle5255

wer ist online

Aktuell sind 3 Gäste und keine Mitglieder online